Weitere Fragen und Antworten

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema? Wir haben hier die Antworten zu einigen häufig gestellten Fragen für Sie gesammelt.

Unsere Gebäude verfügen regelmäßig über 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von 50 m² – 90 m².

Die Wohnungsgrundrisse sind mit der zuständigen Bezirksregierung abgestimmt und erfüllen alle Vorgaben des Bayerischen Wohnraumförderprogramms.

Welche Wohnung Sie mieten können, ergibt sich über die Anzahl der Personen Ihres Haushalts:

 

Der Mietzuschuss wird jeweils für die Dauer von 3 Jahren bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Der Mietzuschuss erlischt:

  • sobald keine der Personen im Haushalt mehr zum antragsberechtigten= Personen, die einen Antrag zur Förderung stellen dürfen Personenkreis gehört und / oder
  • sobald das Mietverhältnis endet und / oder
  • wenn der Bewilligungszeitraum= Zeitraum, für den etwas genehmigt wird endet und kein neuer Antrag / Wiederholungsantrag gestellt wurde

Der Mietzuschuss wird jeweils monatlich im Voraus an den Mieter ausgezahlt. Die Auszahlung beginnt und endet mit dem Bewilligungszeitraum= Zeitraum, für den etwas genehmigt wird. Der Mietzuschuss ist zur Bezahlung der Miete zu verwenden.

Sie müssen Veränderungen, die zu einer Anpassung (Erhöhung oder Minderung) des Mietzuschusses führen, bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen anzeigen beziehungsweise melden. Das heißt: Wenn sich beispielsweise das Haushaltsgesamteinkommen oder die Personenzahl ändert, zeigen Sie diese Veränderung an.

Als Zuwendungsempfänger= Empfänger, der den Mietzuschuss erhält sind Sie berechtigt bzw. verpflichtet, folgende Veränderungen unverzüglich anzuzeigen:

  • eine Veränderung des Haushaltsgesamteinkommens
  • eine Veränderung der Zahl der Personen, die nicht nur kurzfristig / vorübergehend zum Haushalt gehören
  • sonstige Veränderungen der persönlichen Verhältnisse (z. B. eine Schwerbehinderung)

In diesem Fall können Sie keinen allgemeinen Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen Ihres aktuellen Wohnortes beantragen, sondern müssen sich direkt mit dem Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen Ihres Wunsch-Wohnortes in der Verbindung setzen.

Nach Überprüfung Ihrer Wohnberechtigung, können Sie dort einen gezielten Wohnberechtigungsschein= von einem Amt ausgestellter Nachweis, dass man in eine Sozialwohnung ziehen darf beantragen, mit dem Sie eine Wohnung von Dein Zuhaus mieten können.

Nein, Sie können natürlich weiterhin in Ihrer Wohnung bleiben.

Falls Sie aufgrund einer Einkommensänderung einer anderen Einkommensstufe zugeordnet werden, ändert sich dementsprechend die Höhe Ihres Zuschusses.

Falls Sie aufgrund einer Erhöhung Ihres Einkommens über den Einkommensgrenzen= Die Einkommensgrenze bestimmt den maximalen Betrag, den Sie als Einkommen haben dürfen, damit Ihnen ein Zuschuss genehmigt wird liegen, können Sie ebenfalls in Ihrer Wohnung bleiben. Der Mietzuschuss erlischt jedoch in diesem Fall.