Wer ist wohnbe­rechtigt?

Die Höhe des Mietzuschusses ist vom Haushaltsbruttoeinkommen abhängig. Grundsätzlich kann jeder Haushalt überprüfen lassen, ob er eine bezuschusste Wohnung mieten kann.

Wie hoch darf mein jährliches Haushaltsbrutto­einkommen sein, damit ich vom Zuschuss profitieren kann?

 

Nachfolgend dargestellte Haushaltsbruttoeinkommen können von Ihnen als Richtwerte betrachtet werden, bei denen ein Mietzuschuss bewilligt werden dürfte.

Hierbei ist zu beachten, dass bezogenes Kindergeld dem Haushaltsbruttoeinkommen nicht hinzuzurechnen ist.

Erhalten ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Unterhaltszahlungen, erhöhen diese das Haushaltsbruttoeinkommen.

 

Bei der Berechnung des Bruttoeinkommens wurde angenommen, dass es sich bei dem jeweiligen Haushaltstyp um einen Arbeitnehmerhaushalt handelt, der über ein Einkommen verfügt , bei einem pauschal 1.000 € für Werbungskosten sowie 30 % für die Entrichtung von Steuern und laufenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersversorgung abgezogen wurden. Die Tabelle ist als Orientierungshilfe zu verstehen. Die Einhaltung der Einkommensgrenze muss von den Wohnungsämtern individuell geprüft werden.

Das Einkommen wird nach den Vorschriften der Art. 5 – 7 BayWoFG berechnet. Dabei können ja nach den persönlichen Verhältnissen der Mieter bestimmte Beträge abgesetzt werden. Es kann daher nicht allgemein verbindlich gesagt werden, bis zu welchem Jahresbruttoeinkommen die Einkommensgrenze eingehalten wird.

Freibeträge

Folgende Freibeträge können möglicherweise dem zuvor dargestellten Haushaltsbruttoeinkommen hinzugerechnet werden.

 

 

Die Prüfung der Wohnberechtigung Ihres Haushaltes und die Einordnung in die richtige Einkommensstufe muss bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen (Landratsamt oder Kreisverwaltungsbehörde am jetzigen Wohnort) erfolgen.