
Wer ist wohnberechtigt?
Die Höhe des Mietzuschusses ist vom Haushaltsbruttoeinkommen abhängig. Grundsätzlich kann jeder Haushalt überprüfen lassen, ob er eine bezuschusste Wohnung mieten kann.
Wie hoch darf mein jährliches Haushaltsbruttoeinkommen sein, damit ich vom Zuschuss profitieren kann?
Nachfolgend dargestellte Haushaltsbruttoeinkommen können von Ihnen als Richtwerte betrachtet werden, bei denen ein Mietzuschuss bewilligt werden dürfte.
Hierbei ist zu beachten, dass bezogenes Kindergeld dem Haushaltsbruttoeinkommen nicht hinzuzurechnen ist.
Erhalten ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Unterhaltszahlungen, erhöhen diese das Haushaltsbruttoeinkommen.
Haushaltsbruttoeinkommen ca. | |||
Haushaltsgröße | Einkommensstufe 1 | Einkommensstufe 2 | Einkommensstufe 3 |
1 Person | 26.000 € | 33.714 € | 41.429 € |
1 Person (Rentner) | 19.546 € | 25.546 € | 31.546 € |
1 Person + 1 Kind | 42.143 € | 54.714 € | 67.286 € |
1 Person + 2 Kinder | 51.143 € | 69.143 € | 87.143 € |
2 Personen | 41.286 € | 52.500 € | 63.714 € |
2 Personen (Rentner) | 30.760 € | 41.278 € | 48.204 € |
2 Personen + 1 Kind | 50.286 € | 66.929 € | 83.571 € |
2 Personen + 2 Kinder | 59.286 € | 81.357 € | 103.429 € |
Liegt Ihr tatsächliches Haushaltsbruttoeinkommen unter den dargestellten Werten, haben Sie vermutlich den Anspruch auf einen Zuschuss. Liegt Ihr Haushaltsbruttoeinkommen über den dargestellten Werten, haben Sie durch Anrechnung möglicher Freibeträge trotzdem die Chance auf einen Zuschuss. |
Freibeträge
Folgende Freibeträge können möglicherweise dem zuvor dargestellten Haushaltsbruttoeinkommen hinzugerechnet werden.
Freibeträge | Höhe |
bei einer Behinderung (mind. 50%) | 4.000 € |
bei Ehepaaren/Lebenspartnern bis zum Ende des 7. Jahres ihrer Ehe/Lebenspartnerschaft | 5.000 € |
Bei Personen die Unterhalt zahlen: | |
an einen früheren, dauernd getrenntlebenden Ehe-/Lebenspartner | bis zu 6.000 € |
an ein Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung macht | bis zu 4.000 € |
an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person | bis zu 4.000 € |
an ein Kind, das nicht ständig im eigenen Haushalt lebt, weil die Eltern getrennt leben und sich das Sorgerecht uneingeschränkt teilen | bis zu 4.000 € |
Die Prüfung der Wohnberechtigung Ihres Haushaltes und die Einordnung in die richtige Einkommensstufe muss bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen (Landratsamt oder Kreisverwaltungsbehörde am jetzigen Wohnort) erfolgen.