Wer ist wohnbe­rechtigt?

Die Höhe des Mietzuschusses ist vom Haushaltsbruttoeinkommen abhängig. Grundsätzlich kann jeder Haushalt überprüfen lassen, ob er eine bezuschusste Wohnung mieten kann.

Wie hoch darf mein jährliches Haushaltsbrutto­einkommen sein, damit ich vom Zuschuss profitieren kann?

 

Nachfolgend dargestellte Haushaltsbruttoeinkommen können von Ihnen als Richtwerte betrachtet werden, bei denen ein Mietzuschuss bewilligt werden dürfte.

Hierbei ist zu beachten, dass bezogenes Kindergeld dem Haushaltsbruttoeinkommen nicht hinzuzurechnen ist.

Erhalten ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Unterhaltszahlungen, erhöhen diese das Haushaltsbruttoeinkommen.

 

Freibeträge

Folgende Freibeträge können möglicherweise dem zuvor dargestellten Haushaltsbruttoeinkommen hinzugerechnet werden.

 

 

Die Prüfung der Wohnberechtigung Ihres Haushaltes und die Einordnung in die richtige Einkommensstufe muss bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen (Landratsamt oder Kreisverwaltungsbehörde am jetzigen Wohnort) erfolgen.