Wie ermittelt sich die Einkommens­stufe?

Bei den Wohnungen von Dein Zuhaus erhält der Mieter von der Bayerischen Staatsregierung einen monatlichen Zuschuss zur Miete. Im Rahmen einer Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen werden im Bayerischen Wohnraumförderprogramm festgelegte Einkommensgrenzen= Die Einkommensgrenze bestimmt den maximalen Betrag, den Sie als Einkommen haben dürfen, damit Ihnen ein Zuschuss genehmigt wird dem „bereinigten“ Haushaltsbruttoeinkommen gegenübergestellt.

Das tatsächliche Haushaltsbruttoeinkommen kann erheblich über diesen Einkommensgrenzen= Die Einkommensgrenze bestimmt den maximalen Betrag, den Sie als Einkommen haben dürfen, damit Ihnen ein Zuschuss genehmigt wird liegen, da folgende Beträge in Abzug gebracht werden:

  • Werbungskosten: 1.000 € bei Erwerbstätigen, 102 € bei Rentnern
  • Ein pauschaler Abzug von je 10 % des Bruttoeinkommens für Steuern, Sozialversicherung und Altersvorsorge
  • Individuelle Freibeträge

Die Höhe des Zuschusses definiert sich über die Zuordnung des Haushaltes in eine Einkommensstufe.

Die Einkommensgrenzen in der Übersicht

 

Beispielrechnungen

Beispielrechnung für einen 2-Personen-Haushalt (2 Erwerbstätige)
Jahresbruttoeinkommen Erwachsener 1: 30.000 €
Jahresbruttoeinkommen Erwachsener 2: 21.000 €

Beispielrechnung für einen 2- Personen-Haushalt (2 Rentner)
Jahresbruttoeinkommen Rentner 1: 20.000 €
Jahresbruttoeinkommen Rentner 2: 18.204 €

Beispielrechnung für einen 3-Personen-Haushalt (1 Erwachsener und 2 Kinder)
Jahresbruttoeinkommen Erwachsener 1: 64.500 €

Beispielrechnung für einen 4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder)
Jahresbruttoeinkommen Erwachsener 1: 52.000 €
Jahresbruttoeinkommen Erwachsener 2: 28.000 €