Wie ermittelt sich die Einkommens­stufe?

Bei den Wohnungen von Dein Zuhaus erhält der Mieter von der Bayerischen Staatsregierung einen monatlichen Zuschuss zur Miete. Im Rahmen einer Prüfung durch das zuständige Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen werden im Bayerischen Wohnraumförderprogramm festgelegte Einkommensgrenzen= Die Einkommensgrenze bestimmt den maximalen Betrag, den Sie als Einkommen haben dürfen, damit Ihnen ein Zuschuss genehmigt wird dem „bereinigten“ Haushaltsbruttoeinkommen gegenübergestellt.

Das tatsächliche Haushaltsbruttoeinkommen kann erheblich über diesen Einkommensgrenzen= Die Einkommensgrenze bestimmt den maximalen Betrag, den Sie als Einkommen haben dürfen, damit Ihnen ein Zuschuss genehmigt wird liegen, da folgende Beträge in Abzug gebracht werden:

  • Werbungskosten: 1.000 € bei Erwerbstätigen, 102 € bei Rentnern
  • Ein pauschaler Abzug von je 10 % des Bruttoeinkommens für Steuern, Sozialversicherung und Altersvorsorge
  • Individuelle Freibeträge

Die Höhe des Zuschusses definiert sich über die Zuordnung des Haushaltes in eine Einkommensstufe.

Die Einkommensgrenzen in der Übersicht