Wie ist der Ablauf des Vermietungs­verfahrens?

Wie kann man eine Wohnung von Dein Zuhaus mieten? Der Ablauf ist eigentlich gar nicht so schwierig. Mit ein paar Formularen kommen Sie Ihrer Wohnung ein ganzes Stück näher.

 

 

Den Ablauf haben wir hier für Sie Schritt für Schritt zusammengefasst:

Aufzählungspunkt Dein Zuhaus

Zuerst informieren Sie sich vorab auf unserer Website über die Voraussetzungen für die Genehmigung eines monatlichen Mietzuschusses.


Aufzählungspunkt Dein Zuhaus

Sie drucken das vorbereitete Formular aus und füllen es danach mit Ihren persönlichen Angaben aus.


Aufzählungspunkt Dein Zuhaus

Sie gehen mit Ihrem ausgefüllten Formular und den benötigten Unterlagen zum zuständigen Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen Ihres aktuellen Wohnortes (Kreisverwaltungsbehörde oder Landratsamt). Dort beantragen Sie einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein= von einem Amt ausgestellter Nachweis, dass man in eine Sozialwohnung ziehen darf.

Damit Sie keine wichtigen Unterlagen vergessen, können Sie unsere Checkliste nutzen.

Das Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen prüft, welcher Einkommensstufe Sie zugeordnet werden und welche Wohnungsgröße zu Ihrem Haushalt passt.


Aufzählungspunkt Dein Zuhaus

Sie senden das ausgefüllte Formular inklusive Einwilligungserklärung Datenschutz sowie einer Kopie des Wohnberechtigungsscheines= von einem Amt ausgestellter Nachweis, dass man in eine Sozialwohnung ziehen darf per Post an Projekt Bauart.

Hierfür haben wir für Sie bereits ein vorgefertigtes Anschreiben mit unserer Anschrift erstellt und an das Formular angehängt.


Aufzählungspunkt Dein Zuhaus

Projekt Bauart prüft Ihre Mietanfrage und stimmt sich hinsichtlich der weiteren Modalitäten mit Ihnen ab.


Aufzählungspunkt Dein Zuhaus

Mit dem unterzeichneten Mietvertrag und dem Wohnberechtigungsschein= von einem Amt ausgestellter Nachweis, dass man in eine Sozialwohnung ziehen darf gehen Sie zum Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen Ihres zukünftigen Wohnortes und beantragen den Mietzuschuss.

Der Mietzuschuss kann immer erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags beantragt werden.

Wohnungsämter

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Steingasse 18

Raum B 211

96450 Coburg

Telefon: 09561 89-1605 & 09561 89-2602

Fax: 09561 89-61605 & 09561 89-62602

E-Mail: bauverwaltungs-und-umweltamt@coburg.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
8:30 bis 15:30 Uhr

Mittwoch und Freitag
8:30 bis 12:00 Uhr

und Termine nach telefonischer Vereinbarung

Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Telefon: 09561 514-0

Fax: 09561 514-1099

E-Mail: landratsamt@landkreis-coburg.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
07:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch
07:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
07:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag
07:30 bis 12:00 Uhr

Landratsamt Lichtenfels

Kronacher Straße 28-30

96215 Lichtenfels

Telefon: 09571 18-0

Fax: 09571 18-300

E-Mail: lra@landkreis-lichtenfels.de