Wie ist der Ablauf des Vermietungsverfahrens?
Wie kann man eine Wohnung von Dein Zuhaus mieten? Der Ablauf ist eigentlich gar nicht so schwierig. Mit ein paar Formularen kommen Sie Ihrer Wohnung ein ganzes Stück näher.
Den Ablauf haben wir hier für Sie Schritt für Schritt zusammengefasst:
Zuerst informieren Sie sich vorab auf unserer Website über die Voraussetzungen für die Genehmigung eines monatlichen Mietzuschusses.
Sie drucken das vorbereitete Formular aus und füllen es danach mit Ihren persönlichen Angaben aus.
Sie gehen mit Ihrem ausgefüllten Formular und den benötigten Unterlagen zum zuständigen Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen Ihres aktuellen Wohnortes (Kreisverwaltungsbehörde oder Landratsamt). Dort beantragen Sie einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein= von einem Amt ausgestellter Nachweis, dass man in eine Sozialwohnung ziehen darf.
Damit Sie keine wichtigen Unterlagen vergessen, können Sie unsere Checkliste nutzen.
Das Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen prüft, welcher Einkommensstufe Sie zugeordnet werden und welche Wohnungsgröße zu Ihrem Haushalt passt.
Sie senden das ausgefüllte Formular inklusive Einwilligungserklärung Datenschutz sowie einer Kopie des Wohnberechtigungsscheines= von einem Amt ausgestellter Nachweis, dass man in eine Sozialwohnung ziehen darf per Post an Projekt Bauart.
Hierfür haben wir für Sie bereits ein vorgefertigtes Anschreiben mit unserer Anschrift erstellt und an das Formular angehängt.
Projekt Bauart prüft Ihre Mietanfrage und stimmt sich hinsichtlich der weiteren Modalitäten mit Ihnen ab.
Mit dem unterzeichneten Mietvertrag und dem Wohnberechtigungsschein= von einem Amt ausgestellter Nachweis, dass man in eine Sozialwohnung ziehen darf gehen Sie zum Wohnungsamt= Behörden, welche Förderungen genehmigen Ihres zukünftigen Wohnortes und beantragen den Mietzuschuss.
Der Mietzuschuss kann immer erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags beantragt werden.
Wohnungsämter
Bauverwaltungs- und Umweltamt
Steingasse 18
Raum B 211
96450 Coburg
Telefon: 09561 89-1605 & 09561 89-2602
Fax: 09561 89-61605 & 09561 89-62602
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
8:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag
8:30 bis 12:00 Uhr
und Termine nach telefonischer Vereinbarung
Landratsamt Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Telefon: 09561 514-0
Fax: 09561 514-1099
E-Mail: landratsamt@landkreis-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
07:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
07:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
07:30 bis 12:00 Uhr
Landratsamt Lichtenfels
Kronacher Straße 28-30
96215 Lichtenfels
Telefon: 09571 18-0
Fax: 09571 18-300
E-Mail: lra@landkreis-lichtenfels.de